Kran-Tec

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Online-Shop – Kran-Tec e.U.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Kran-Tec e.U., Inhaber Harald Wörndl, Höcken 3, 5212 Schneegattern, Österreich (nachfolgend „Kran-Tec", „wir" oder „Verkäufer"), gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde" oder „Besteller").

1.2 Die AGB gelten insbesondere für den Verkauf von Original-Ersatzteilen und Komponenten für Krananlagen, Hebezeuge und Fördertechnik über den Online-Shop von Kran-Tec sowie für Bestellungen, die per E-Mail, Telefon oder auf sonstigem Kommunikationsweg abgegeben werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.

1.3 Der Online-Shop richtet sich sowohl an Unternehmer als auch an Verbraucher. Der Vertrieb ist überwiegend auf gewerbliche Kunden ausgerichtet; Verbraucher können ebenfalls bestellen. Einzelne Bestimmungen dieser AGB gelten ausdrücklich nur gegenüber einer der beiden Gruppen; dies ist an der jeweiligen Stelle gekennzeichnet.

1.4 Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Solche Bedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Kran-Tec ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Kran-Tec in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

1.5 Individuell und schriftlich getroffene Vereinbarungen im Einzelfall haben stets Vorrang vor diesen AGB.

1.6 Begriffsbestimmungen

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 1 KSchG). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört (§ 1 KSchG in Verbindung mit § 1 UGB). Lagerware bezeichnet Artikel, die Kran-Tec vorrätig hält; Bestellware bezeichnet Artikel, die anlassbezogen beim Hersteller oder Lieferanten beschafft werden. Soweit in diesen AGB auf die „Schriftform" abgestellt wird, genügt zur Wahrung dieser Form – sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt – auch die Übermittlung per E-Mail oder über die im Online-Shop vorgesehenen elektronischen Kommunikationswege.

§ 2 Vertragsgegenstand und Sortiment

2.1 Kran-Tec vertreibt ausschließlich Original-Ersatzteile sowie Original-Komponenten namhafter Hersteller von Krananlagen, Hebezeugen und Fördertechnik. Es werden keine Nachbauteile und keine kompatiblen Fremdfabrikate verkauft.

2.2 Sämtliche Hersteller-, Marken-, Typen- und Artikelbezeichnungen sowie Herstellernummern dienen ausschließlich der eindeutigen Identifikation der angebotenen Original-Ersatzteile. Aus ihrer Nennung kann weder eine geschäftliche Verbindung zum jeweiligen Hersteller noch eine über die Produktidentität hinausgehende Aussage abgeleitet werden.

2.3 Produktabbildungen, technische Zeichnungen und sonstige Darstellungen dienen der Veranschaulichung. Abbildungen können vom gelieferten Originalteil abweichen. Geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern Funktion, Qualität und Verwendbarkeit des Teils dadurch nicht beeinträchtigt werden.

2.4 Die Angaben zu Maßen, Gewichten, Werkstoffen und technischen Daten beruhen auf den Informationen der jeweiligen Hersteller und stellen keine Zusicherung oder Garantie bestimmter Eigenschaften dar, sofern eine solche nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Handelsübliche und zumutbare Abweichungen bleiben vorbehalten.

§ 3 Angebot und Vertragsabschluss

3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop, in Katalogen, Preislisten oder sonstigen Werbemitteln stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben. Technische Änderungen, Irrtümer, Druckfehler und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

3.2 Mit Absenden der Bestellung über den Online-Shop bzw. mit Übermittlung einer Bestellung per E-Mail, Telefon oder auf sonstigem Wege gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.

3.3 Nach Eingang einer Onlinebestellung erhält der Kunde automatisch eine Eingangsbestätigung. Diese dient ausschließlich der Information über den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Vertragsangebotes dar.

3.4 Der Kaufvertrag kommt erst zustande durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Kran-Tec oder spätestens durch den Versand der bestellten Ware. Bis zu diesem Zeitpunkt ist Kran-Tec berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.5 Herstellerpreisänderungen bis zur Auftragsbestätigung: Erhöht der jeweilige Hersteller nach Eingang der Bestellung und vor Annahme des Vertrages seine Preise, ist Kran-Tec berechtigt, den Kunden hierüber zu informieren und ein entsprechend angepasstes Angebot zu unterbreiten. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, die Bestellung kostenfrei zu stornieren; ein Vertrag kommt dann nicht zustande.

3.6 Verfügbarkeitsvorbehalt: Sollten bestellte Ersatzteile trotz sorgfältiger Beschaffung nicht verfügbar sein, vom Hersteller abgekündigt oder nicht mehr lieferbar sein, wird der Kunde unverzüglich informiert. Kran-Tec ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich rückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen – soweit gesetzlich zulässig – nicht.

§ 4 Online-Shop und Bestellablauf

4.1 Für die Nutzung einzelner Funktionen des Online-Shops kann die Einrichtung eines Kundenkontos erforderlich sein. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Kran-Tec behält sich vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Kundenkonten bei missbräuchlicher Nutzung zu sperren.

4.2 Der Kunde hat seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Für Bestellungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten erfolgen, haftet der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft.

4.3 Der Kunde wählt die gewünschten Ersatzteile aus und legt sie in den Warenkorb. Vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung erhält er eine Übersicht sämtlicher ausgewählter Artikel und kann seine Eingaben jederzeit kontrollieren, ändern oder berichtigen.

4.4 Mit Anklicken der eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisenden Schaltfläche (z. B. „Zahlungspflichtig bestellen") wird die Bestellung verbindlich abgegeben. Die Beschriftung der Schaltfläche im Online-Shop und der Wortlaut in diesen AGB sind aufeinander abzustimmen.

4.5 Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Der Vertragstext wird von Kran-Tec gespeichert; die Bestelldaten werden dem Kunden gemeinsam mit der Auftragsbestätigung elektronisch übermittelt.

4.6 Kran-Tec ist berechtigt, offensichtlich missbräuchliche, automatisierte oder in betrügerischer Absicht abgegebene Bestellungen ohne weitere Begründung abzulehnen.

§ 5 Ersatzteilidentifikation und Kundenangaben

5.1 Die eindeutige Identifikation eines Ersatzteils setzt vollständige und richtige technische Angaben des Kunden voraus. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben verantwortlich.

5.2 Zur eindeutigen Bestimmung sind insbesondere anzugeben: Hersteller, Typenbezeichnung, Fabrikationsnummer, Seriennummer, Angaben des Typenschildes sowie – soweit vorhanden – Artikel- bzw. Herstellernummer. Ergänzend können aussagekräftige Fotos des Typenschildes und des benötigten Teils beigebracht werden.

5.3 Kran-Tec unterstützt den Kunden im Rahmen des Zumutbaren bei der Ersatzteilidentifikation, unter anderem durch Prüfung anhand von Serien- und Fabrikationsnummern. Eine solche Unterstützung ist unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine verbindliche Zusage erfolgt.

5.4 Unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Kunden können zur Lieferung eines falschen Ersatzteils führen. Für Bestellungen und Lieferungen, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen, übernimmt Kran-Tec keine Haftung. Für die Rückabwicklung gelten die Bestimmungen des § 14; eine allfällige Wiedereinlagerungsgebühr bleibt vorbehalten. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

§ 6 Herstelleränderungen und gleichwertige Originalteile

6.1 Die Hersteller sind jederzeit berechtigt, ihre Erzeugnisse und deren Kennzeichnung zu ändern, insbesondere Artikelnummern, Verpackungen, technische Ausführungen sowie Nachfolge- und Ersatzartikel.

6.2 Kran-Tec ist berechtigt, anstelle des bestellten Artikels ein technisch gleichwertiges Original-Ersatzteil desselben Herstellers, insbesondere einen vom Hersteller vorgesehenen Nachfolgeartikel, zu liefern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und die Funktion, Qualität und Verwendbarkeit nicht beeinträchtigt werden.

6.3 Änderungen der Artikelnummer, der Verpackung oder der äußeren Gestaltung durch den Hersteller stellen keinen Mangel dar, solange es sich um ein gleichwertiges Originalteil handelt.

§ 7 Preise und Umsatzsteuer

7.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Online-Shop bzw. im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro. Maßgeblich sind im Zweifel die Preise der schriftlichen Auftragsbestätigung.

7.2 Gegenüber Verbrauchern werden die Preise als Bruttopreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten (siehe § 9) sowie einer allfälligen Bearbeitungsgebühr (siehe § 8).

7.3 Offensichtliche Irrtümer, Druck- und Satzfehler berechtigen Kran-Tec zur Anfechtung des Vertrages nach den gesetzlichen Bestimmungen; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich rückerstattet.

§ 8 Bearbeitungsgebühr bei Kleinaufträgen

8.1 Ein Mindestbestellwert besteht nicht.

8.2 Für Bestellungen mit einem Netto-Warenwert von unter EUR 998,00 wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 netto je Auftrag berechnet.

8.3 Diese Gebühr dient der Abgeltung des administrativen und logistischen Aufwands, insbesondere für die technische Identifikation von Original-Ersatzteilen, die Auftragsbearbeitung, die Herstellerbeschaffung, den Wareneingang, die Kommissionierung sowie die Rechnungslegung.

8.4 Die Bearbeitungsgebühr wird auf der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung gesondert ausgewiesen.

§ 9 Versand, Versandkosten und Liefergebiet

9.1 Kran-Tec liefert grundsätzlich innerhalb Österreichs und Deutschlands. Lieferungen in weitere Länder erfolgen ausschließlich auf Anfrage und nach individueller Vereinbarung.

9.2 Die Lieferung erfolgt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, DAP (Delivered At Place – geliefert benannter Bestimmungsort gemäß Incoterms 2020) an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Das Abladen der Ware am Bestimmungsort obliegt dem Kunden. Zölle, Einfuhrabgaben und sonstige im Bestimmungsland anfallende Abgaben – die bei Lieferungen innerhalb Österreichs und Deutschlands regelmäßig nicht anfallen – trägt der Kunde.

9.3 Die Versand- und Verpackungskosten richten sich nach Gewicht, Abmessungen, Wert und Bestimmungsort der Sendung. Sie werden dem Kunden vor Abgabe der Bestellung gesondert ausgewiesen bzw. bei individuellen Bestellungen im Angebot bekanntgegeben.

9.4 Sperrige, schwere oder empfindliche Güter werden per Spedition versendet; die hierfür anfallenden Kosten werden gesondert berechnet. Expresslieferungen sind nur nach Verfügbarkeit möglich und werden gegen Berechnung der anfallenden Mehrkosten ausgeführt.

9.5 Selbstabholung am Standort von Kran-Tec (Höcken 3, 5212 Schneegattern) ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

9.6 Die Auswahl einer geeigneten und ausreichenden Verpackung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen von Kran-Tec.

§ 10 Lieferung, Lagerware und Bestellware

10.1 Das Sortiment umfasst sowohl Lagerware als auch Bestellware. Lagerware wird vorbehaltlich der Verfügbarkeit zeitnah versendet. Bei Bestellware richtet sich die Lieferzeit nach der Verfügbarkeit beim jeweiligen Hersteller oder Lieferanten und kann entsprechend länger sein.

10.2 Angaben zu Lieferfristen sind, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden, unverbindliche Circa-Angaben. Die Lieferzeit richtet sich insbesondere nach Lagerbestand, Herstellerverfügbarkeit, Transport, Import sowie nach Ereignissen höherer Gewalt (§ 19).

10.3 Lieferfristen beginnen nicht vor vollständiger Klärung aller technischen Fragen und – bei vereinbarter Vorauskasse – nicht vor Zahlungseingang.

10.4 Kran-Tec ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehen dem Kunden keine Mehrkosten.

10.5 Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten schuldhaft, kann Kran-Tec den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (z. B. Lager- oder erneute Zustellkosten) ersetzt verlangen.

§ 11 Gefahrübergang und Transportschäden

11.1 Entsprechend der DAP-Lieferung (§ 9.2) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware – auch gegenüber Unternehmern – erst dann über, wenn die Ware am benannten Bestimmungsort entladebereit zur Verfügung gestellt wird. Das Abladen obliegt dem Kunden.

11.2 Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem benannten, nicht vom Unternehmer bestimmten Dritten über. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.

11.3 Äußerlich erkennbar beschädigte Sendungen sind vom Kunden nur unter Vorbehalt anzunehmen. Der Schaden ist beim Zusteller zu vermerken, zu dokumentieren (nach Möglichkeit mit Fotos) und Kran-Tec unverzüglich zu melden, damit Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen gewahrt bleiben.

11.4 Erhält der Kunde eine offensichtlich falsche oder unvollständige Lieferung, ist die Ware nicht zu montieren oder in Betrieb zu nehmen. Der Kunde hat Kran-Tec unverzüglich zu informieren; das weitere Vorgehen wird sodann abgestimmt.

§ 12 Zahlungsbedingungen

12.1 Kran-Tec bietet keine Online-Zahlung an. Die Zahlung erfolgt je nach Kundenstatus mittels Vorauskasse (Überweisung) oder gegen Rechnung.

12.2 Erstbestellungen sowie Bestellungen von Neukunden werden ausschließlich gegen Vorauskasse ausgeführt.

12.3 Bestandskunden erhalten die Ware gegen Rechnung. Das Zahlungsziel ergibt sich aus der jeweiligen Rechnung bzw. aus den individuell vereinbarten Konditionen.

12.4 Kran-Tec ist berechtigt, auch bei Bestandskunden im Einzelfall Vorauskasse oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, insbesondere bei Sonderbeschaffungen, bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder bei bestehenden offenen Forderungen.

12.5 Die Zahlung gilt erst als bewirkt, wenn Kran-Tec über den Betrag endgültig verfügen kann. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Kran-Tec berechtigt, Verzugszinsen zu verrechnen: gegenüber Verbrauchern in gesetzlicher Höhe von 4 % p. a., gegenüber Unternehmern nach § 456 UGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie notwendiger und zweckentsprechender Betreibungskosten bleibt vorbehalten.

12.6 Bei Zahlungsverzug werden sämtliche offenen Forderungen sofort fällig. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten, von Kran-Tec anerkannten oder unbestrittenen Gegenforderungen berechtigt; gegenüber Unternehmern ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

13.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen im Eigentum der Kran-Tec e.U. (Vorbehaltsware).

13.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind Kran-Tec unverzüglich schriftlich anzuzeigen; der Dritte ist auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

13.3 Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages zur Sicherung an Kran-Tec ab; Kran-Tec nimmt die Abtretung an.

13.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Kran-Tec nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 14 Rücksendungen und Wiedereinlagerungsgebühr

14.1 Rücksendungen sind ausschließlich nach vorheriger Zustimmung durch Kran-Tec zulässig. Jeder freigegebenen Rücksendung ist eine eindeutige Zuordnung beizufügen (Retouren- bzw. RMA-Nummer oder Auftragsnummer).

14.2 Voraussetzung für eine Rücknahme ist, dass die Ware unbenutzt, vollständig, in der ungeöffneten Originalverpackung und in wiederverkaufsfähigem Zustand ist. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Kunde.

14.3 Wiedereinlagerungsgebühr (nur Geschäftskunden): Nimmt Kran-Tec gegenüber einem Unternehmer (Geschäftskunden) einwandfreie, mangelfreie Lagerware, deren Rücknahme gesetzlich nicht geschuldet ist, aus Kulanz und nach vorheriger Zustimmung zurück, so wird eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 70 % des Netto-Warenwertes verrechnet. Diese Gebühr entspricht der langjährigen Unternehmenspraxis und orientiert sich an vergleichbaren Regelungen im industriellen Ersatzteilgeschäft; sie deckt den Aufwand für Prüfung, Wiederaufbereitung, Wiedereinlagerung und Verwaltung ab. Gegenüber Verbrauchern wird keine Wiedereinlagerungsgebühr verrechnet.

14.4 Von einer Rücknahme ausgeschlossen sind:

14.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§ 15) sowie des Widerrufsrechts von Verbrauchern (§ 20). Im Falle einer berechtigten Gewährleistung oder eines wirksamen Widerrufs wird in keinem Fall eine Wiedereinlagerungsgebühr verrechnet; die zwingenden gesetzlichen Verbraucherrechte bleiben stets unberührt.

§ 15 Gewährleistung und Mängelrüge

15.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit nachstehend nichts Abweichendes bestimmt ist. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen zwei Jahre ab Übergabe; die Bestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) und des KSchG bleiben unberührt.

15.2 Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistungsfrist für neue Waren auf zwölf Monate ab Gefahrübergang verkürzt, soweit gesetzlich zulässig. Der Unternehmer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen (§ 377 UGB); andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Die Vermutung des § 924 ABGB wird gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

15.3 Im Gewährleistungsfall steht Kran-Tec zunächst das Recht zu, nach eigener Wahl den Mangel durch Verbesserung oder Austausch zu beheben. Erst wenn beide Abhilfen unmöglich sind, unverhältnismäßig wären, fehlschlagen oder verweigert werden, kann der Kunde Preisminderung oder – bei nicht geringfügigen Mängeln – Wandlung verlangen.

15.4 Keine Gewährleistung besteht für Mängel und Schäden, die auf natürlicher Abnutzung, betriebsbedingtem Verschleiß, Fehlbedienung, falschem oder unsachgemäßem Einbau, Überlastung, eigenmächtigen Veränderungen oder mangelhafter Wartung beruhen.

§ 16 Haftung

16.1 Kran-Tec haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) bleibt unberührt.

16.2 Im Übrigen haftet Kran-Tec gegenüber Unternehmern nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist gegenüber Unternehmern – ausgenommen bei Personenschäden – ausgeschlossen.

16.3 Soweit die Haftung gegenüber Unternehmern nicht ausgeschlossen ist, ist sie auf den bei Vertragsabschluss typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist – soweit gesetzlich zulässig – die Haftung für Produktions- und Betriebsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn.

16.4 Gegenüber Verbrauchern gelten die vorstehenden Beschränkungen nur insoweit, als sie gesetzlich zulässig sind; die zwingenden Bestimmungen des KSchG und des PHG werden nicht eingeschränkt. Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Kran-Tec.

§ 17 Einbau und sicherheitsrelevante Hinweise

17.1 Arbeiten an Kranen, Hebezeugen und Fördertechnik sowie der Einbau von Ersatzteilen dürfen ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal erfolgen. Die einschlägigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Betriebsvorschriften sowie die Vorgaben und Montageanleitungen des jeweiligen Herstellers sind einzuhalten.

17.2 Erforderliche Prüfungen, Abnahmen und wiederkehrende Überprüfungen der Gesamtanlage obliegen dem Kunden bzw. dem Betreiber. Mitgelieferte Montage-, Betriebs- und Sicherheitshinweise sind zu beachten und an den jeweiligen Verwender weiterzugeben.

17.3 Für Schäden, die auf einen unsachgemäßen oder nicht fachgerechten Einbau, auf die Nichtbeachtung von Hersteller-, Montage- oder Sicherheitsvorschriften, auf nicht zugelassene Veränderungen oder auf den Einsatz ungeeigneter Hilfsmittel zurückzuführen sind, übernimmt Kran-Tec keine Haftung. Gewährleistungsansprüche entfallen insoweit, als der Mangel hierauf beruht. Zwingende gesetzliche Ansprüche von Verbrauchern sowie die Haftung nach dem PHG bleiben unberührt.

17.4 Ersatz- und Einzelteile sind vielfach keine eigenständig verwendungsfertigen Produkte im Sinne der Maschinen- bzw. Produktsicherheitsvorschriften. Eine CE-Kennzeichnung einzelner Bauteile erfolgt nur, soweit dies für das jeweilige Teil gesetzlich vorgesehen ist.

§ 18 Technische Beratung

18.1 Eine technische Beratung durch Kran-Tec erfolgt nach bestem Wissen auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Angaben und der verfügbaren Herstellerunterlagen.

18.2 Die Verantwortung für die Auswahl des richtigen Ersatzteils sowie für dessen Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck verbleibt beim Kunden, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine verbindliche Zusage von Kran-Tec vorliegt. Unverbindliche Empfehlungen und Auskünfte begründen keine Haftung.

§ 19 Höhere Gewalt

19.1 Ereignisse höherer Gewalt, die Kran-Tec die vertragsgemäße Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Kran-Tec, die Erfüllung der betroffenen Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.

19.2 Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss von Kran-Tec unabhängigen Umstände, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und mit zumutbaren Mitteln nicht verhindert werden konnten, insbesondere Krieg, Streik und Aussperrung, Feuer, Hochwasser und Naturkatastrophen, Cyberangriffe, Energieausfälle, Liefer- und Rohstoffengpässe, Störungen der Versorgungsketten, Pandemien und Epidemien sowie behördliche Maßnahmen.

19.3 Kran-Tec wird den Kunden über den Eintritt und das voraussichtliche Ende eines Ereignisses höherer Gewalt unverzüglich informieren. Dauert das Ereignis länger als sechs Wochen an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsteils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, bestehen in Fällen höherer Gewalt nicht, soweit gesetzlich zulässig.

§ 20 Widerrufsrecht für Verbraucher (Fernabsatz)

20.1 Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Verbraucher, die den Vertrag im Fernabsatz (insbesondere über den Online-Shop, per E-Mail oder Telefon) abschließen. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.

20.2 Der Verbraucher hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten (§ 11 FAGG). Die Frist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren bzw. – bei Teilsendungen – die letzte Ware in Besitz genommen hat. Einzelheiten, die Folgen des Widerrufs sowie die Ausnahmen ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung; das Muster-Widerrufsformular ist dieser als Anlage sowie diesen AGB als Anlage 1 beigefügt.

20.3 Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 18 FAGG unter anderem nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies betrifft insbesondere Sonderanfertigungen sowie eigens für den Kunden beschaffte Ersatzteile (Sonderbeschaffungen), die nicht zum Lagersortiment gehören.

§ 21 Datenschutz

21.1 Kran-Tec verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG), insbesondere zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses.

21.2 Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, zur Speicherdauer, zu den Betroffenenrechten sowie zum Einsatz von Cookies ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung, die im Online-Shop unter der Rubrik „Datenschutz" abrufbar ist. Eine vollständige Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser AGB.

§ 22 Gerichtsstand, anwendbares Recht und Streitbeilegung

22.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaates entzogen wird.

22.2 Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Kran-Tec vereinbart. Für Verbraucher richtet sich der Gerichtsstand nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach § 14 KSchG.

22.3 Hinweis zur Online-Streitbeilegung: Die von der Europäischen Kommission bereitgestellte Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde mit Wirkung zum 20. Juli 2025 endgültig eingestellt; ein Verweis auf diese Plattform entfällt daher. Kran-Tec ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 23 Schlussbestimmungen

23.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

23.2 Kran-Tec ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bestehende Verträge werden nach den zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen AGB abgewickelt.

23.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt – soweit gesetzlich zulässig – eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gegenüber Verbrauchern tritt an die Stelle einer unwirksamen Bestimmung die entsprechende gesetzliche Regelung.

Kran-Tec e.U. · Inhaber Harald Wörndl · Höcken 3 · 5212 Schneegattern · Österreich | Stand: Juli 2026 · Fassung 2026-1.0

Anlage 1 Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Die Verwendung ist nicht verpflichtend.)

An: Kran-Tec e.U., Harald Wörndl, Höcken 3, 5212 Schneegattern, Österreich, E-Mail: office@kran-tec.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*):

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Bestellt am (*) / erhalten am (*): ……………………………………………………………

Name des/der Verbraucher(s): ………………………………………………………………

Anschrift des/der Verbraucher(s): …………………………………………………………

Datum / Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ……………………………

(*) Unzutreffendes bitte streichen.